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Hinweisgeberschutz

Schutz für Hinweisgeber

Ziel des Hinweisschutzgesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Auch beim Zentrum für Physiotherapie und ambulante Rehabilitation Haan und der Rehazentrum Burgerland GmbH wurde eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich interne und externe Personen wenden können. Damit erfüllen wir die Anforderungen des HinSchG.

Hinweisgeber können sich per E-Mail an hinweisgeberschutz@burgerland.de wenden.